Wie kommen Gründer aus der Arbeitslosigkeit an ihr Unternehmens-Know-how?
Görlitz, 16. September 2011 (jk) – Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat es gezeigt: Wer als Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit scheitert, bei dem sind selten fachliche Mängel schuld. In den allermeisten Fällen fehlt es den Einsteigern in die berufliche Selbständigkeit an unternehmerischer Kompetenz – und hier besonders im Finanzierungsbereich. Das Ergebnis der Untersuchung macht vor allem eins deutlich: Je besser ein Unternehmer auf seine Gründung vorbereitet ist, je besser sein Wissensstand und seine Schulung im Voraus sind, desto unwahrscheinlicher ist seine spätere Insolvenz.

" .... Ja, Banken sind schlechte Regenschirmverkäufer. In der Krise nehmen Sie Ihnen den Regenschirm weg und wenn die Sonne scheint, bekommen Sie Regenschirme hinterhergeschmissen. Selbstständige haben daher erfahrungsgemäß ganz erhebliche Schwierigkeiten, Kredite zu bekommen. Die Kreditbeschaffungsprobleme beginnen bereits bei der Existenzgründung, denn „Keiner“ glaubt an den Erfolg Ihrer Geschäftsidee und gibt Ihnen ein Darlehen. Wenn Sie trotzdem Unternehmer geworden sind, dann ist das finanzielles „Auf“ und „Ab“ typisch. Das Wachstum wird bspw. über Kredite finanziert, dann zahlen Kunden die Rechnungen nicht, die Sozialversicherung pfändet das Konto und das Finanzamt macht eine Betriebsprüfung mit hohen Nachforderungen oder die Mitarbeiter greifen in die Kasse und Sie wundern sich, warum der Laden nicht läuft ..."
Aber wo gelangen Gründer aus der Arbeitslosigkeit an entsprechendes
Know-how? Weder der Bezug von Arbeitslosengeld noch die anspruchsvolle
Gründungphase bieten finanzielle Kapazitäten für Schulungs- und
Weiterbildungsmittel. Da aber auch die Agenturen für Arbeit um die
Relevanz der Gründerausbildung für das Gelingen einer Selbständigkeit
wissen, bieten sie im Rahmen der ALG-spezifischen „Maßnahmen zur
Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ sowie der
Weiterbildungsförderung nach §§ 77 ff. SGB III auch die Teilnahme an
Schulungen und Kursen zur Heranführung an eine selbständige Tätigkeit
und zur Erweiterung vorhandener Kenntnisse an. Eine solche Förderung ist
Gründern mit ALG-Bezug vorbehalten und eine reine Ermessensleistung –
über den Erhalt sowie die Länge und Art der Maßnahme entscheidet allein
der zuständige Sachbearbeiter der Arbeitsagentur, und zwar von Fall zu
Fall.
Nun werden sich im Rahmen der aktuellen Herabstufung des
Gründungszuschusses von der Regel- zur Ermessensleistung wohl
gezwungenermaßen auch die Vergabekriterien für Schulungsförderungen
verschärfen. Es ist davon auszugehen, dass Arbeitslose, deren
Gründungsvorhaben der Arbeitsagentur nicht förderfähig im Rahmen des
Gründungszuschusses erscheint, in Zukunft genauso wenig mit Mitteln für
weiterbildende Maßnahmen rechnen können. Daraus ergibt sich ein
Teufelskreis, denn oft ist es gerade die fehlende
betriebswirtschaftliche Grundqualifikation des Gründers, die zur
Verweigerung von staatlichen Leistungen für ein Gründungsvorhaben führt.
Das Problem erstreckt sich genauso auf nicht-staatliche
Fördermittel für bildungswillige Gründer aus der Arbeitslosigkeit. Denn
das größte Förderprogramm für diese Zielgruppe, das „Gründercoaching
Deutschland“ der KfW-Mittelstandsbank, das aus Mitteln des Europäischen
Sozialfonds finanziert wird, ist per se an die Bewilligung des
Gründungszuschusses gekoppelt und kann deshalb keine Alternative dazu
darstellen. Zu überdenken von Seiten der Politik wäre an erster Stelle
die Reihenfolge und die Verkettung der Fördermaßnahmen: Denn mit der
Entscheidungsmacht über die Bewilligung von Bildungsmitteln haben die
Arbeitsagenturen freie Hand, auch solche Gründungsvorhaben zu
verhindern, die von fachlicher und persönlicher Seite des Gründers aus
erfolgsversprechend wären.
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